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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18 (https://dejure.org/2019,37101)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 (https://dejure.org/2019,37101)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - 2 B 1649/18 (https://dejure.org/2019,37101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 2 B 565/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18
    Dies ergebe sich namentlich nicht aus der bereits im Verfahren OVG NRW - 2 B 565/18 - (Verfahren eines Privatklägers gegen die Baugenehmigung) vorgelegten Stellungnahme des Gutachterbüros C. und Partner.

    Im Hinblick auf die Lärmimmissionen könne auf den bereits genannten Beschluss des OVG NRW vom 23. Juli 2018 - 2 B 565/18 - sowie die vorangegangene Entscheidung der Kammer vom 9. April 2018 Bezug genommen werden.

    Die Berufung hierauf erscheint gerade im vorliegenden Verfahren aufgrund der schon aus den Formulierungen der Begründungsschriftsätze ersichtlichen Nähe zwischen dem Antragsteller dieses Verfahrens und dem Antragsteller der Verfahren 2 B 565/18 und 2 D 53/17.NE eher befremdlich.

    vgl. in diesem Zusammenhang bereits OVG NRW, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 2 B 565/18 -, betreffend das Eilrechtsschutzbegehren einer Privatperson gegen die fragliche Baugenehmigung.

    Im Hinblick auf die weiter angeführten immissionsschutzrechtlichen Bedenken fehlt jegliche Auseinandersetzung mit der erstinstanzlichen Entscheidung, die insoweit zutreffend darauf abgestellt hat, dass der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 23. Juli 2018 - 2 B 565/18 - ebenso wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9. April 2018 - 4 L 2865/17 - das Fehlen offensichtlicher Fehler ausführlich begründet hat.

  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198

    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18
    In diesem Zusammenhang hat sich das Verwaltungsgericht die Erwägungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Beschluss vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 - unter umfangreicher Zitierung zu Eigen gemacht und ergänzend ausgeführt, dass nach der einschlägigen Gesetzesbegründung im Hinblick auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bei einem mehrstufigen Planungs- und Zulassungsprozess zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen festgelegt werden solle, welche Umweltauswirkungen auf der jeweiligen Stufe schwerpunktmäßig zu prüfen seien und insofern eine Abschichtung zu erfolgen habe.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18
    Die Berufung des Antragstellers auf das Urteil des EuGH vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 - erschließt sich dem Senat ebenfalls nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 2 D 22/15

    Normenkontrollantrag gegen einen im Bebauungsplan festgesetzten Windpark;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18
    Ungeachtet dessen erscheint jedenfalls für ein Eilverfahren die vom Verwaltungsgericht angestellte Überlegung, dass sowohl das Unionsrecht als auch das deutsche Recht einer Abschichtung umweltrelevanter Fragestellungen auf den verschiedenen Planungs- und Genehmigungsebenen sinnvollerweise nicht entgegenstehen kann, vgl. dazu bereits OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 D 22/15.NE -, BRS 85 Nr. 29, im Ansatz einschlägig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 2 D 53/17

    Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2019 - 2 B 1649/18
    Die Berufung hierauf erscheint gerade im vorliegenden Verfahren aufgrund der schon aus den Formulierungen der Begründungsschriftsätze ersichtlichen Nähe zwischen dem Antragsteller dieses Verfahrens und dem Antragsteller der Verfahren 2 B 565/18 und 2 D 53/17.NE eher befremdlich.
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Daneben kann sich aber auch bei der Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans in einem gerichtlichen Verfahren ergeben, dass die angefochtene Zulassungsentscheidung gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt, weil deren Umsetzung mittels Bebauungsplan missglückt ist (vgl. OVG NW, B.v. 20.5.2019 - 2 B 1649/18 - juris Rn. 9).

    Ein Vorrang dieser Normenkontrollverfahren gegenüber einer Anfechtungsklage gegen eine auf der Basis eines Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG ist wie auch sonst im Verhältnis der prinzipalen zur inzidenten Normenkontrolle und den Antragsarten aus § 47 Abs. 6 VwGO sowie §§ 80a, 80 und 123 VwGO nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2018 - 1 NE 18.1123 - juris Rn. 10; B.v. 3.1.2013 - 1 NE 12.2151 - juris Rn. 3; s.a. OVG NW, B.v. 20.5.2019 - 2 B 1649/18 - juris Rn. 9).

    Soweit andererseits aus dem Unionsrecht oder der Aarhus-Konvention zwar kein zwingender Anspruch auf eine vollständige Inzidentkontrolle eines Bebauungsplans im Rahmen eines Eilverfahrens gegen eine auf seiner Grundlage ergangene Entscheidung abgeleitet werden können mag (vgl. OVG NW, B.v. 20.5.2019 - 2 B 1649/18 - juris Rn. 13), darf andererseits kein (unionsschutzrechtswidriges) Rechtsschutzdefizit dadurch entstehen, dass eine Inzidentkontrolle im gegen eine Baugenehmigung gerichteten Eilverfahren verweigert wird, obwohl damit eine effektive Rechtskontrolle gerade nicht (mehr) erreicht werden kann.

  • VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22

    Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat;

    Da im Eilverfahren lediglich eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt, beschränkt sich die Inzidentkontrolle auf die Prüfung offensichtlicher Fehler des Bebauungsplans (OVG Münster, Beschl. v. 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, Rn. 13 und 19, juris).

    Jedenfalls aber wäre dieser Fehler nicht offensichtlich (OVG Münster, Beschl. v. 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, Rn. 13, 19, juris).

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Damit fällt die nunmehr auf der Ebene der Vorhabenzulassung zu beachtende Beschränkung des Prüfumfangs nach § 17 Abs. 3 UVPG a.F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n.F. gewissermaßen in seine Sphäre, weshalb es - hier - unbillig erschiene, etwaige in der Vergangenheit liegende Defizite im Rahmen der Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren bereits im Eilverfahren zum Anlass für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu nehmen, zumal diese ggf. auch einer Heilung zugänglich wären (vgl. dazu etwa § 4 und § 7 Abs. 5 UmwRG sowie BVerwG, Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2019 - 10 S 1919/17 -, VBlBW 2019, 334; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2019 - 8 CS 18.2398 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118) und das Vorhaben womöglich nicht vollständig und endgültig verhindern könnten (vgl. zu diesen allein prozessualen Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris).

    Wenn aber gerade die Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften Gegenstand der umfänglichen Umweltprüfung im Aufstellungsverfahren nach § 1a, § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist und das insoweit einschlägige spezifische Fachrecht (etwa in § 34 Abs. 8 BNatSchG, aber auch § 17 Abs. 3 UVPG a.F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n.F.) eine abermalige Prüfung auf der nachgelagerten Zulassungsebene gerade ausschließen will, dürfte keine Veranlassung bestehen, eine hypothetische Vereinbarkeit des Vorhabens mit im Fall der Unwirksamkeit des Bebauungsplans ggf. wieder auflebenden umweltbezogenen Aspekten etwa aus § 35 Abs. 3 (Nr. 3 oder 5) BauGB oder gar weiter entfernten raumordnungsrechtlichen Planungsleitsätzen zu prüfen (vgl. hierzu abermals - jedenfalls für das Eilverfahren - OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris).

  • VG Ansbach, 01.04.2020 - AN 17 S 19.02134

    Bund Naturschutz scheitert mit Eilantrag gegen das Logistikzentrum Dombühl

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen habe in seinem Beschluss vom 20. Mai 2019 (2 B 1649/18 - juris Rn. 9 ff.) genau das Gegenteil festgestellt.

    Die Bezugnahme des Antragstellers auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2019 (2 B 1649/18 - juris) vermag das Gericht nach oben Gesagtem nicht vom Gegenteil zu überzeugen.

    Es führt insbesondere aus, es erscheine nicht unplausibel, dass sich dies jedenfalls im Eilverfahren dergestalt abbilden dürfe bzw. müsse, dass diese Fragestellungen auch lediglich auf der jeweils im Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren gewählten Ebene zu behandeln seien (vgl. OVG NRW, B.v. 20.5.2019 - 2 B 1649/18 - juris Rn. 9 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 2 D 53/17

    Bebauungsplan der Stadt Winterberg für eine Mega-Zipline rechtmäßig

    vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 2 B 1649/18 -.
  • VG Gelsenkirchen, 20.02.2020 - 6 L 62/20

    "Alte Eiche" in Castrop-Rauxel - Vorläufig keine Rodung von Bäumen für geplantes

    Anders als bei der Erteilung einer Baugenehmigung nach § 30 Abs. 1 BauGB, bei der die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung davon ausgeht, dass auf Ebene der Baugenehmigungserteilung ausschließlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Bebauungsplan zu prüfen sei und dieser seinerseits keine umweltbezogene Rechtsvorschrift darstelle, VGH München, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 CS 18.198 -, VG Augsburg, Beschluss vom 26. April 2018 - Au 4 S 18.281 -, jeweils Juris; kritisch dazu u.a. OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 2 B 1649/18 -, Juris (Rdnr. 6 f.); Michl, NuR 2018, 845 (846), sind vorliegend bereits die unmittelbar anzuwendenden Vorschriften der Baumschutzsatzung selbst solche mit Umweltbezug.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 15 B 1338/19 -, vom 21. Dezember 2006 - 7 B 2193/06 -, vom 19. Januar 2009 - 10 B 1687/08 -, vom 27. November 2009 - 8 B 1549/09.AK -, und vom 20. Mai 2019 - 2 B 1649/18 -, jeweils Juris.

  • VGH Hessen, 23.11.2022 - 3 B 680/22
    Auch wenn man der Auffassung zuneigen wollte, dass im Rahmen eines Eilverfahrens, das die Anfechtung einer nach § 30 oder 33 BauGB erteilten Baugenehmigung zum Gegenstand hat, durch einen Umweltverband keine vollständige Inzidentkontrolle des Bebauungsplans stattfindet (OVG Münster, Beschluss vom 20.05.2019 - 2 B 1649/18 -, juris Rdnr. 13), muss nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die im Lichte des Art. 9 Abs. 3 AK weit zu verstehende Anwendung umweltbezogener Normen (Fellenberg/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 98. EL. April 2022, § 1 UmwRG Rdnr. 161) im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG und die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für einen Umweltverband zumindest eine Inzidentkontrolle des Bebauungsplans auf offensichtliche Mängel, die mittelbar oder unmittelbar zu Verstößen gegen umweltbezogene Vorschriften führen, möglich sein.

    So kann sich bei Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans in einem gerichtlichen Verfahren ergeben, dass die angefochtene Zulassungsentscheidung gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt, weil deren Umsetzung mittels Bebauungsplan missglückt ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 10.12.2020 - CS 20.892 - juris Rdnr. 36 a.E. unter Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 20.05.2019, a.a.O., Rdnr. 9).

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